Berufsbild
§ 3
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Reifen- und Vulkanisationstechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen. Hinsichtlich der Berufsbildposition 25 ist insbesondere die Anwendung der Schutzbestimmung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 KJBG-VO sicherzustellen.
| 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr | |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – | |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – | ||
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs | – | ||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) | ||||
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | ||||
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. | ||||
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | ||||
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | ||||
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | ||||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | ||||
5. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | ||||
6. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeits-vorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | – | ||
7. | Erfassen von Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse (Dokumentation) | ||||
8. | Kenntnis der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen betreffend Reifen, Räder und Fahrwerk, Quellennachweis sowie der berufsspezifischen Normen | ||||
9. | Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie zB von Skizzen, Werkzeichnungen, Arbeitsanweisungen, Bedienungsanleitungen und Schaltplänen | ||||
10. | Anfertigen von technischen Unterlagen wie Skizzen und einfachen Werkzeichnungen | – | – | ||
11. | Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten | ||||
12. | Grundkenntnisse der Herstellung von Kautschuk und Kunststoffmischungen | Kenntnis der Herstellung von Kautschuk- und Kunststoffmischungen | |||
13. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Formen, Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, auch unter Verwendung von rechnergestützten Systemen | ||||
14. | Grundkenntnisse über Hydraulik, Pneumatik, Luftversorgung und Elektrik | Kenntnis über Hydraulik, Pneumatik, Luftversorgung und Elektrik | |||
15. | Messen und Prüfen von berufsspezifischen Größen mit mechanischen Mess- und Prüfverfahren | Messen und Prüfen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren | – | ||
16. | Mitarbeiten bei der Schaden- und Fehlersuche, Schaden- und Fehlerdiagnose (auch mittels Diagnosecomputer) sowie Schadens- und Fehlerbeurteilung | Suchen, Diagnostizieren (auch mittels Diagnosecomputer) sowie Beurteilen von Schäden und Fehlern | |||
17. | Grundlegendes mechanisches Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen (wie Messen, Anreißen, Scharfschleifen, Schneiden, Trennen, Feilen, Bohren) auch unter Verwendung von Maschinen und Geräten | ||||
18. | Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Gummiprodukten wie Rauen, Schärfen, Trennen, Schneiden, Einstreichen, Auslegen und Anrollen | Profilieren von Gummiprodukten | – | ||
19. | Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen wie Schraub-, Press-, Klemm- und Steckverbindungen | – | – | ||
20. | – | – | Kenntnis der Sicherheitskonzepte von Hochvolt-eigensicheren Fahrzeugen wie Trennung der Spannungsnetze, farbliche Kennzeichnung der Hochvolt-Kabel, Kennzeichnung der Hochvolt-Komponenten und -Bauteile sowie der Hochvolt-Batterie und des Service-Steckers (Service Disconnect) | ||
21. | Kenntnis über Reifenarten (wie zB Sommerreifen, Winterreifen (M+S-Reifen), Spike-Reifen, Ganzjahresreifen, Geländereifen, Reifentypen für LKW, Reifen mit Notlaufeigenschaften (RunFlat-Reifen), Diagonalreifen, Radialreifen (Gürtelreifen)), den Reifenaufbau (Laufstreifen/Lauffläche, Seitenwand, Karkasse, Wulst, Innenschicht), Reifengrößen, Reifenbezeichnung, Reifenmarkierung und Räder | – | – | ||
22. | Kenntnis über das Übernehmen der Reifen von Lieferanten, das Lagern und Pflegen sowie das Auswählen von Reifen gemäß Anforderungen sowie über Bereifungsalternativen | Mitwirken beim Übernehmen der Reifen von Lieferanten, Lagern und Pflegen sowie beim Auswählen von Reifen gemäß Anforderungen und unter Berücksichtigung von Bereifungsalternativen | Übernehmen der Reifen von Lieferanten, Lagern und Pflegen sowie Auswählen von Reifen gemäß Anforderungen und unter Berücksichtigung von Bereifungsalternativen | ||
23. | Kenntnis über das Ausrüsten bzw. Reparieren von Rädern und Reifen wie Abbauen, Demontieren, Prüfen von Rädern, Reifen und Schläuchen auf Reparaturfähigkeit, Auswählen der Reparaturmethoden, Instandsetzen von Laufflächen, Profilieren von Reifen, Ersetzen von Ventilen, Montieren, Auswuchten, Matchen, Egalisieren, Anbauen | – | |||
24. | Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der zum Reparieren benötigten Maschinen und Anlagen wie zB Hebezeuge, Luftdruckanlage, Auswuchtmaschinen | – | – | ||
25. | Abbauen, Demontieren und Montieren von Rädern und Reifen (vgl. § 3 Abs. 2) | – | – | ||
26. | Mitarbeiten beim Reparieren von Rädern, Reifen und Schläuchen | Reparieren von Rädern, Reifen und Schläuchen | |||
27. | – | Mitarbeiten beim Auswuchten, Matchen, Egalisieren und Anbauen der montierten Räder | Auswuchten, Matchen, Egalisieren und Anbauen der montierten Räder | ||
28. | – | Kenntnis über Sonderräder, der Umrüstmöglichkeiten (gemäß technischen und rechtlichen Vorgaben) sowie deren Auswirkungen auf das Fahrverhalten | – | ||
29. | – | – | Mitarbeiten beim Umrüsten von Fahrzeugen mit Sonderrädern | Umrüsten von Fahrzeugen mit Sonderrädern | |
30. | Kenntnis über Aufbau, Funktion und die Bauteile von Reifendruckkontrollsystemen RDKS | – | |||
31. | – | Mitarbeiten beim Einbauen, Prüfen, Einstellen und Anpassen von Reifendruckkontrollsystemen RDKS | Einbauen, Prüfen, Einstellen und Anpassen von Reifendruckkontrollsystemen RDKS | ||
32. | Kenntnis des Vulkanisationsvorganges, der Runderneuerungsarten sowie der Verfahrensunterschiede im Kalt- und Heißverfahren | ||||
33. | – | Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der zur Runderneuerung benötigten Apparate und Maschinen wie zB Autoklaven, Heizpressen, Heizformen, Extruder, Rau- und Belegmaschinen | |||
34. | Kenntnis des Prüfens und Beurteilens von Reifen auf Erneuerungsfähigkeit sowie des Auswählens des Erneuerungsverfahrens | ||||
35. | – | Mitwirken beim Prüfen und Beurteilen von Reifen auf Erneuerungsfähigkeit sowie beim Auswählen des Erneuerungsverfahrens | Prüfen und Beurteilen von Reifen auf Erneuerungsfähigkeit sowie Auswählen des Erneuerungsverfahrens | ||
36. | – | Mitarbeiten beim Anwenden des jeweiligen Erneuerungsverfahrens | Anwenden des jeweiligen Erneuerungsverfahrens | ||
37. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise des Fahrwerks (zB Karosserie, Motorradrahmen, Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen | ||||
38. | Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (zB Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (zB Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) | |||
39. | – | Kenntnis der Mess- und Einstellsysteme in der Fahrzeuggeometrie | Auswerten von Abnützungserscheinungen am Reifen bezüglich Fahrwerk bzw. Beschädigung und Ermüdung | ||
40. | Mitarbeit bei der Beseitigung von Korrosionsschäden sowie beim Aufbringen von Korrosionsschutz | Beseitigen von Korrosionsschäden sowie Aufbringen von Korrosionsschutz | |||
41. | Kenntnis der vorbeugenden Wartung (Wartungspläne) und Instandhaltung sowie Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der betriebsspezifischen Apparate, Maschinen und Anlagen | Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Apparate, Maschinen und Anlagen | |||
42. | Kenntnis über die Herstellung und Reparatur einschlägiger Gummi- und Kunststofferzeugnisse | Bestimmen der Reparaturfähigkeit und Reparieren von Erzeugnissen aus Gummi und Kunststoffen | |||
43. | Kenntnis über den Aufbau von Förderbändern und Riemen aus Gummi und Kunststoff | Reparieren und Endlosmachen von Förderbändern und Riemen aus Gummi und Kunststoff | – | ||
44. | – | Herstellen und Bearbeiten von Gummi- und Metallverbindungen | – | ||
45. | Lagern und Pflegen von Gummi- und Kunststoffprodukten | – | – | ||
46. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | Beraten von Kunden/innen sowie Führen von Gesprächen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | |||
47. | Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke | ||||
48. | Grundkenntnisse des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation | Kenntnis und Mitarbeit beim betriebsspezifischen Qualitätsmanagement einschließlich Dokumentation | |||
49. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | – | ||
50. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | ||||
51. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | ||||
52. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | ||||
53. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | ||||
54. | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG | ||||
Schlagworte
Reifentechnik, Betriebsform, Alltagsgespräch, Werkstoff, Verwendungsmöglichkeit, Kautschukmischung, Messverfahren, Schadensuche, Pressverbindung, Klemmverbindung, Kaltverfahren, Raumaschine, Gummierzeugnis
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2017
Gesetzesnummer
20009873
Dokumentnummer
NOR40193263
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)