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Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2017

§ 0

Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien)

Kurztitel

Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 22/2017

Typ

Vertrag – Australien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2017

Unterzeichnungsdatum

12.08.2015

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit

StF: BGBl. III Nr. 22/2017 (NR: GP XXV RV 779 AB 833 S. 96 . BR: AB 9463 S. 846 .)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Art. 24 Abs. 1 des Abkommens erfolgte am 21. Dezember 2016; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 24 Abs. 1 mit 1. März 2017 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND AUSTRALIEN,

in dem Wunsche, die bestehenden guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu festigen,

in der Erwägung, das am 1. April 1992 zwischen Österreich und Australien geschlossene Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit1, das am 26. Juni 2001 geschlossene Zusatzabkommen2 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien und das am 17. Februar 2010 geschlossene 2. Zusatzabkommen3 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit zu überprüfen und zu ersetzen, und

in der Absicht, im Bereich der sozialen Sicherheit zusammenzuarbeiten,

haben Folgendes vereinbart:

_____________________________

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 656/1992.

2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 192/2002.

3 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 169/2011.

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2025

Gesetzesnummer

20009817

Dokumentnummer

NOR40191377

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