vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 8 G-ZG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2017

Patientenorientierung und Transparenzmachung von Qualitätsinformationen

§ 8.

Im Sinne der Patientenorientierung ist die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung so zu stärken, dass die aktive Beteiligung der Betroffenen in Entscheidungsprozessen möglich ist. Der Bund und die gesetzliche Krankenversicherung haben den Einsatz von digitalen Informationssystemen aus dem Bereich eHealth sicherzustellen. Solche umfassen insbesondere transparente Informationen über Angebote, Leistungen und Ergebnisse von Gesundheitsdiensteanbietern.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)