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ARTIKEL 64 Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Vietnam

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2016

ARTIKEL 64

Notifikationen

Die Notifikationen nach Artikel 63 sind an das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bzw. das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Vietnams zu richten.

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