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ARTIKEL 19 Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Vietnam

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2016

ARTIKEL 19

Dienstleistungen

Die Vertragsparteien nehmen einen regelmäßigen Dialog auf, insbesondere um im Hinblick auf die Ermittlung der am besten geeigneten Methoden Informationen über ihr jeweiliges Regulierungsumfeld auszutauschen, den Zugang zu ihren Märkten, einschließlich des elektronischen Geschäftsverkehrs, zu erleichtern, den Zugang zu Kapital und Technologie zu verbessern und den Handel mit Dienstleistungen zwischen den beiden Regionen und auf Drittlandsmärkten zu fördern.

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