ARTIKEL 1
Artikel 1
Zielsetzung des Abkommens
Das Abkommen hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der globalen zivilen Satellitennavigation im Rahmen europäischer und koreanischer Beiträge zu einem globalen zivilen Satellitennavigationssystem (GNSS) zu fördern, zu erleichtern und auszubauen.
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