vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Haftungsgesetz-Kärnten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.9.2016

Verweise

§ 4

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)