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ARTIKEL 282 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 282

Die Vertragsparteien verbessen und verstärken auch ihre Zusammenarbeit beim Auf- und Ausbau des Steuersystems und der Steuerverwaltung Georgiens, einschließlich der Stärkung der Erhebungs- und Kontrollkapazitäten, gewährleisten eine wirksame Steuererhebung und intensivieren den Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung. Die Vertragsparteien sind bestrebt, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs, insbesondere des Karussellbetrugs, zu intensivieren.

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