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ARTIKEL 281 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 281

In Bezug auf Artikel 280 erkennen die Vertragsparteien die Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich an, d. h. die Grundsätze der Transparenz, des Informationsaustauschs und des fairen Steuerwettbewerbs, die die Mitgliedstaaten auf EU-Ebene gebilligt haben, und verpflichten sich zu ihrer Umsetzung. Zu diesem Zweck werden die Vertragsparteien unbeschadet der Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich verbessern, die Einziehung legitimer Steuern erleichtern und Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung der oben genannten Grundsätze treffen.

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