ARTIKEL 33
Die Vertragsparteien fördern die Einbeziehung aller relevanten Interessenträger einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen und insbesondere der Sozialpartner in die Politikgestaltung und die politischen Reformen in der Republik Moldau und in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien nach diesem Abkommen.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183406
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