ARTIKEL 252
Luftverkehr
Die schrittweise Liberalisierung des Luftverkehrs zwischen den Vertragsparteien nach Maßgabe ihrer beiderseitigen wirtschaftlichen Bedürfnisse und der Bedingungen für den gegenseitigen Marktzugang wird im Abkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum geregelt.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183625
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