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ARTIKEL 22 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 22

Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  1. a) institutioneller und funktionaler Ausbau der Behörden, um die Effizienz ihrer Arbeit zu erhöhen und einen effizienten, partizipativen und transparenten Entscheidungs- und strategischen Planungsprozess zu ermöglichen,
  2. b) Modernisierung des öffentlichen Dienstes, einschließlich der Einführung und des Einsatzes elektronischer Behördendienste mit Blick auf eine effizientere Erbringung von Dienstleistungen für die Bürger und eine Senkung der Kosten wirtschaftlicher Tätigkeiten,
  3. c) Schaffung eines professionellen öffentlichen Dienstes nach den Grundsätzen der administrativen Rechenschaftspflicht und der wirksamen Übertragung von Befugnissen sowie einer gerechten und transparenten Einstellung, Ausbildung, Beurteilung und Vergütung,
  4. d) wirksame und professionelle Personalressourcenverwaltung und Laufbahnentwicklung und
  5. e) Förderung ethischer Werte im öffentlichen Dienst.

Schlagworte

Entscheidungsprozess

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183395

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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