ARTIKEL 22
Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- a) institutioneller und funktionaler Ausbau der Behörden, um die Effizienz ihrer Arbeit zu erhöhen und einen effizienten, partizipativen und transparenten Entscheidungs- und strategischen Planungsprozess zu ermöglichen,
- b) Modernisierung des öffentlichen Dienstes, einschließlich der Einführung und des Einsatzes elektronischer Behördendienste mit Blick auf eine effizientere Erbringung von Dienstleistungen für die Bürger und eine Senkung der Kosten wirtschaftlicher Tätigkeiten,
- c) Schaffung eines professionellen öffentlichen Dienstes nach den Grundsätzen der administrativen Rechenschaftspflicht und der wirksamen Übertragung von Befugnissen sowie einer gerechten und transparenten Einstellung, Ausbildung, Beurteilung und Vergütung,
- d) wirksame und professionelle Personalressourcenverwaltung und Laufbahnentwicklung und
- e) Förderung ethischer Werte im öffentlichen Dienst.
Schlagworte
Entscheidungsprozess
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183395
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