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ARTIKEL 103 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

KAPITEL 19

TOURISMUS

ARTIKEL 103

Die Vertragsparteien arbeiten im Bereich des Tourismus zusammen, um die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Tourismusbranche als Quelle von Wirtschaftswachstum, Eigenständigkeit, Beschäftigung und Devisen zu fördern.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183476

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