ARTIKEL 100
Die Vertragsparteien fördern im Bereich der elektronischen Kommunikation die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden der EU und den nationalen Regulierungsbehörden der Republik Moldau. Die Vertragsparteien ziehen auch eine Zusammenarbeit in anderen zugehörigen Bereichen in Betracht, unter anderem im Rahmen regionaler Initiativen.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183473
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