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§ 7 Beschriftungsdesign und Werbetechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2016

Angewandte Mathematik

§ 7

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

  1. 1. Längen- und Flächenberechnung,
  2. 2. Volums- und Masseberechnung,
  3. 3. Grundlagen der Elektrotechnik,
  4. 4. Materialbedarfsberechnung.

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen, Tabellen und Formeln ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

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