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§ 4 KGRG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.4.2016

Unrechtmäßige Einfuhr

§ 4

Die Einfuhr eines Kulturgutes nach Österreich ist unrechtmäßig und verboten, wenn das Kulturgut aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat unrechtmäßig verbracht wurde und diese Verbringung auch im Zeitpunkt der Einfuhr nach Österreich unrechtmäßig wäre.

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