vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 23 SpBV 2015

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.1.2016

Begutachtung nach Bauausführung

§ 23

Die in §§ 19 Abs. 2, 3 und 4 genannte Begutachtung nach Bauausführung ist nach Anhang V durchzuführen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)