Begutachtung nach Bauausführung
§ 23
Die in §§ 19 Abs. 2, 3 und 4 genannte Begutachtung nach Bauausführung ist nach Anhang V durchzuführen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Begutachtung nach Bauausführung
§ 23
Die in §§ 19 Abs. 2, 3 und 4 genannte Begutachtung nach Bauausführung ist nach Anhang V durchzuführen.
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