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§ 7 PD-Nebenleistungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2015

§ 7

Sind an einer Schule mehrere Vertragslehrpersonen mit der Betreuung von IT-Arbeitsplätzen befasst, so sind die nach den §§ 4 bis 6 bestimmten Einrechnungen auf diese Vertragslehrpersonen unter Bedachtnahme auf die übertragenen Aufgaben aufzuteilen.

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