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Anlage Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2015

Anlage

Grenzübergangsstelle

Zone

Bemerkungen

1. Nickelsdorf I – Hegyeshalom

Die Zone für die österreichischenBediensteten umfasst:

Die gesamte Grenzabfertigung kann auf dem Staatsgebiet Ungarns durchgeführt werden.

den Abschnitt der öffentliche ungarische Straße M1 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Straßenkilometer 170 samt den im Zuge dieses Straßenabschnittes befindlichen Abstellflächen.

2. Nickelsdorf I – Hegyeshalom (LKW–Terminal Nord und Süd)

Die Zone für die ungarischenBediensteten umfasst:

Die gesamte Grenzabfertigung kann auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich durchgeführt werden

den Abschnitt der Autobahn A4 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Straßenkilometer 64 samt den im Zuge dieses Straßenabschnittes befindlichen Abstellflächen.

    

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2026

Gesetzesnummer

20009405

Dokumentnummer

NOR40177068

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