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Artikel 1 Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.12.2015

Artikel 1

Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die nachträglichen Anpassungen auf Grund der mit BGBl. I Nr. 117/2013 durchgeführten Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, idF BGBl. I Nr. 35/2014, ersetzt. Dieser Betrag wird mit EUR 14.039,12, fällig im Dezember 2015, festgesetzt.

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