Vergütung
§ 1
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds beträgt für:
- 1. die Vorsitzende oder den Vorsitzenden 3.500,00 EUR pro Jahr,
- 2. die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden 3.000,00 EUR pro Jahr,
- 3. ein einfaches Mitglied 2.000,00 EUR pro Jahr und
- 4. ein beratendes Mitglied 1.000,00 EUR pro Jahr.
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