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§ 21 Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachungs-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2015

Impfverbot

§ 21

Schafe und Ziegen dürfen gegen die Brucellose (Brucella melitensis) nicht geimpft werden. Schafe und Ziegen, die im Laufe der letzten zwei Jahre gegen die Brucellose geimpft wurden, dürfen nicht nach Österreich verbracht werden.

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