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§ 11 kV-RLV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Bericht an die FMA

§ 11

Der FMA sind vorzulegen:

  1. 1. der Jahresabschluss, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift sämtlicher Mitglieder des Vorstands,
  2. 2. der Lagebericht und der Bericht der Prüfer, sofern diese nicht mündlich erstattet wurden,
  3. 3. das Protokoll über die Versammlung des obersten Organs, in der der Jahresabschluss verhandelt wurde, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift des Vorsitzenden und
  4. 4. Bestätigungen der Kreditinstitute über die zum Ende des Geschäftsjahres bestehenden Guthaben und Wertpapierdepots des kleinen Versicherungsvereins.

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