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§ 8 ZvVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.6.2015

Meldung an die ESMA

§ 8.

Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß § 4 Abs. 1 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen zu übermitteln.

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