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Anlage 3 ÄAO 2015

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2015

Anlage 3

Sonderfach Anatomie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Anatomie umfasst die Lehre vom normalen Bau und Zustand des Körpers mit seinen Geweben und Organen, einschließlich systematischer topographisch-funktioneller Aspekte.

B. Mindestdauer der Ausbildung

  1. 1. 45 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  2. 2. 27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

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