Außerkrafttreten der Mutterkuh- und Milchkuhzusatzprämien-Verordnung 2013
§ 5
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Mutterkuh- und Milchkuhzusatzprämien-Verordnung 2013, BGBl. II Nr. 51/2014, außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte, die sich im Jahr 2013 verwirklicht haben, anwendbar.
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