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ARTIKEL 2 Finanzierung der vorgesehenen Hilfe im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2015

ARTIKEL 2

Mittelzuweisungen für die AKP-Staaten

Der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i genannte Betrag in Höhe von 29 089 Mio. EUR wird wie folgt auf die Instrumente der Zusammenarbeit aufgeteilt:

  1. a)ein Betrag in Höhe von 24 365 Mio. EUR ist für die Finanzierung nationaler und regionaler Richtprogramme vorgesehen. Diese Mittel dienen der Finanzierung
  1. i) der nationalen Richtprogramme der AKP-Staaten nach den Artikeln 1 bis 5 des Anhangs IV des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens;
  2. ii) der regionalen Richtprogramme zur Förderung der regionalen und interregionalen Zusammenarbeit und Integration der AKP-Staaten nach den Artikeln 6 bis 11 des Anhangs IV des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens;

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