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ARTIKEL 5 Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2014

ARTIKEL 5

Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik

Die Vertragsparteien koordinieren ihre Standpunkte und unternehmen gemeinsame Initiativen in den zuständigen internationalen Gremien, so weit dies möglich ist und ihren Interessen entspricht, und arbeiten in der Außen- und Sicherheitspolitik zusammen.

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