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§ 47 Patronenprüfordnung 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.12.2019

Kontinuierliche Kalibrierung

§ 47.

(1) Die kontinuierliche Kalibrierung ist eine Alternative zur statischen Kalibrierung. Sie erfolgt durch Vergleich des zu kalibrierenden Druckaufnehmers mit einem Referenzdruckaufnehmer.

(2) Der Druck muss kontinuierlich bis zum vorgesehenen Maximalwert erhöht und anschließend wieder auf Null (atmosphärischer Druck) zurückgeführt werden. Gleichzeitig muss eine kontinuierliche Aufzeichnung der Messwerte beider Druckaufnehmer erfolgen. Mit Hilfe des bekannten Druckwertes des Referenzaufnehmers wird die Empfindlichkeit des zu kalibrierenden Wandlers berechnet.

(3) Die Elemente der Messkette müssen folgende Merkmale aufweisen:

  1. 1. Generator für Dauerdruck: Messbereich des zu kalibrierenden Druckaufnehmers +10%;
  2. 2. Für den Referenzdruckaufnehmer muss ein Kalibrierschein einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle vorliegen:
  1. a) Messspanne adaptiert an den höchsten Messbereich des zu kalibrierenden Druckaufnehmers;
  2. b) Linearität 0,3% über den gesamten Messbereich;
  3. c) Eigenfrequenz 1kHz.
  1. 3. Für die Ladungsverstärker oder die gesamte Messkette muss ein Kalibrierschein einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle vorliegen. Folgende Einstellungen sind zu verwenden:
  1. a) Hochpassfilter: Aus (Zeitkonstante: Lang, T100.000s);
  2. b) Tiefpassfilter: Aus;
  3. c) Bereich: zu kalibrierender Bereich + 10%;
  4. d) Empfindlichkeit (Referenzaufnehmer): gemäß Kalibrierschein einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle;
  5. e) Empfindlichkeit (Druckaufnehmer): nominale Empfindlichkeit laut Datenblatt;
  6. f) max. Toleranz: 0,05pC/s bei 25 1°C und 60% HR.
  1. 4. Druckerzeugung:
  1. a) Lastprofil: Halbsinus (angenähert) oder Dreieck;
  2. b) Anstiegszeit bis zum höchsten Kalibrierpunkt: 15 Sekunden;
  3. c) Vorspannzyklus: (0...PE...0);
  4. d) Kalibrierzyklus: (0...PE...0).

(4) Die Erfassung der analogen Ausgangssignale der Ladungsverstärker umfasst:

  1. 1. Datenerfassungskomponenten nach dem aktuellen Stand der Technik;
  2. 2. Gesamte Messunsicherheit des Auswertungssystems: 0,1%.

(5) Die Verarbeitung und Auswertung der Daten muss enthalten:

  1. 1. Filtrierung und Signalverarbeitung der Messdaten;
  2. 2. Berechnung der Kalibrierparameter;
  3. 3. Überprüfung der Kalibrierergebnisse des getesteten Druckaufnehmers laut Spezifikationen des technischen Datenblattes;
  4. 4. Aufzeichnungen der Empfindlichkeit und Linearität für den kalibrierten Bereich.

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2020

Gesetzesnummer

20008706

Dokumentnummer

NOR40220517

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