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Anhang E Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Anhang E

gemäß § 31 Abs. 3

BSE-Überwachung, Punktwerte und Zielpunkte

Pro Jahr ist in Österreich eine Punkteanzahl von insgesamt 17 142,9 Punkte zu erreichen.

Dabei wird den untersuchten und in Österreich geborenen Rindern je nach Kategorie und Alter eine bestimmte Punkteanzahl gemäß den Tabellen in Anhang II Kapitel D Z 3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zugeordnet.

Insgesamt sind über einen Zeitraum von sieben Jahren 120 000 Punkte (Zielpunktezahl) erforderlich.

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