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Anlage 8 MAB-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.9.2015

Anlage 8

RÖNTGENASSISTENZ

MAB-Basismodul (Anlage 1) und MAB-Aufbaumodul

= 1 300 Mindeststunden GESAMT

Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Röntgenassistenz hat mindestens 1 300 Stunden zu umfassen. Von den 1 300 Stunden müssen mindestens 650 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 433 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.

Die verbleibende Differenz von 217 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 300-650-313-120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.

MAB-Aufbaumodul

Theoretische Ausbildung

Unterrichtsfächer/Inhalte

Mindeststunden

Leistungsfeststellung und –beurteilung durch

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsystem

40

Lehrkraft

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Skeletto-muskuläres System

40

Lehrkraft

Röntgen- und MRT-Geräte, Röntgen- und MRTUntersuchungen und Strahlenschutz

196

Prüfungskommission

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation

30

Lehrkraft

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

7

Lehrkraft

Mindeststunden

313

Praktische Ausbildung

Praktikumsstellen

Fachbereich

Mindeststunden

Krankenanstalt fachärztliche Ordinationsstätte, fachärztliche Gruppenpraxis

Radiologie

650
(davon mindestens 450 Stunden in den Bereichen gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 bis 4 MABG)

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