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Anlage 5 MAB-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2013

Anlage 5

OBDUKTIONSASSISTENZ

MAB-Basismodul (Anlage 1) und MAB-Aufbaumodul

= 650 Mindeststunden GESAMT

Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Obduktionsassistenz hat mindestens 650 Stunden zu umfassen. Von den 650 Stunden müssen mindestens 325 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 233 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.

Die verbleibende Differenz von 92 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 113 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.

MAB-Aufbaumodul

Theoretische Ausbildung

Unterrichtsfächer/Inhalte

Mindeststunden

Leistungsfeststellung und –beurteilung durch

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme

40

Lehrkraft

Obduktion einschließlich Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung der Präparate

36

Prüfungskommission

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation

30

Lehrkraft

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

7

Lehrkraft

Mindeststunden

113

Praktische Ausbildung

Praktikumsstellen

Fachbereich

Mindeststunden

Krankenanstalt, gerichtsmedizinisches/anatomisches/pathologisches Institut

Pathologie

325

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