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Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2013

§ 0

Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Kurztitel

Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 132/2013

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2013

Unterzeichnungsdatum

25.03.2011

Index

59/04 EU - EWR

Langtitel

Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

StF: BGBl. III Nr. 132/2013 (NR: GP XXIV RV 1716 AB 1877 S. 164 . BR: AB 8755 S. 811 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 314/2013 (K – Geltungsbereich)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2012

den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Art. 23i Abs. 4 B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gemäß Art. 50 Abs. 4 B-VG mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

Der Bundesrat hat beschlossen:

Dem Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gemäß Art. 23i Abs. 4 B-VG in Verbindung mit Art. 50 Abs. 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ratifikationstext

Die Notifikation gemäß Art. 2 des Beschlusses wurde am 30. Juli 2012 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; nach Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieser Beschluss gemäß seinem Art. 2 mit 1. Mai 2013 in Kraft.

Der Beschluss (2011/199/EU ) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 91 vom 06.04.2011 S. 1, veröffentlicht.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020

Gesetzesnummer

20008411

Dokumentnummer

NOR40150719

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte