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Anlage1 Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2013

BESCHLÜSSE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES
vom 25. März 2011
zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
(2011/199/EU)

Anlage1

(Anm.: Der Beschluss ist als PDF dokumentiert.)

Zusatzdokumente: III_132_2013_Beschluss 

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