Partnerschaftsurkunde
§ 56
Die Partnerschaftsurkunde hat zu enthalten:
- 1. die Namen der Partner, ihr Geschlecht, den Tag und Ort ihrer Geburt;
- 2. den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft;
- 3. die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft;
- 4. das Datum der Ausstellung;
- 5. die Namen des Beamten.
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