§ 0
Embleme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Kurztitel
Embleme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
03.01.2013
Langtitel
Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Embleme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
StF: BGBl. II Nr. 12/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Embleme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
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