Anlage 1
Anlage 1 zu § 6 Abs. 1
Wesentlichkeitskriterien zu Wirkungsdimensionen
Als Wesentlichkeitskriterien zu Wirkungsdimensionen werden festgelegt:
Wirkungsdimension | Subdimension der | Wesentlichkeitskriterium |
Öffentliche Haushalte | Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger | Vorhandensein finanzieller Auswirkungen |
Gesamtwirtschaft | Nachfrage | Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) |
Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen | 40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre | |
Unternehmen | Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen | Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. ‑entlastung pro Jahr |
Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus | Mindestens 500 betroffene Unternehmen | |
Umwelt | Luft oder Klima |
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Wasser |
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Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden |
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Energie oder Abfall |
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Verwaltungskosten für | Verwaltungskosten für | Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr |
BürgerInnen und für Unternehmen | Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger | Mehr als 1 000 Stunden Zeitaufwand oder über 10 000 € an direkten Kosten für alle Betroffenen pro Jahr |
Soziales | Arbeitsbedingungen | Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen |
Arbeitsmarkt | Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) | |
Europa-2020-Sozialzielgruppe | Mehr als 150 000 Personen der Europa-2020-Sozialzielgruppe (armutsgefährdete Personen, erheblich materiell deprivierte Personen und Personen in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität) sind betroffen | |
Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt) |
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Pflegegeld | Mindestens 5% der BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz sind aktuell oder potenziell betroffen | |
Konsumenten-schutzpolitik | Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen |
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Konsumentenschutz-Einrichtungen | unmittelbare rechtliche oder organisatorische Auswirkungen auf Konsumentenschutz-Einrichtungen | |
Gesundheit und Sicherheit in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen | Zahl der Krankheitsfälle oder Unfälle mit einer zu erwartenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen | |
Kinder und Jugend | Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre) | Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen |
Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre) | Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen | |
Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive |
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Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern | Direkte Leistungen |
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Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen |
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Unbezahlte Arbeit | Mindestens 10 000 Betroffene | |
Öffentliche Einnahmen |
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Entscheidungsprozesse und ‑gremien | Jedenfalls bei der Neueinrichtung von Gremien oder Institutionen, oder wenn einer der folgenden Bereiche betroffen ist:
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Körperliche und seelische Gesundheit | Mindestens 1 000 Betroffene |
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