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Anlage 1 WFA-GV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Anlage 1

Anlage 1 zu § 6 Abs. 1

Wesentlichkeitskriterien zu Wirkungsdimensionen

Als Wesentlichkeitskriterien zu Wirkungsdimensionen werden festgelegt:

Wirkungsdimension

Subdimension der
Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Öffentliche Haushalte

Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger

Vorhandensein finanzieller Auswirkungen

Gesamtwirtschaft

Nachfrage

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

 

Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre

Unternehmen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. ‑entlastung pro Jahr

 

Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Mindestens 500 betroffene Unternehmen

Umwelt

Luft oder Klima

  1. –Veränderung der gesamtösterreichischen Emissionen der Feinstaubfraktion PM10 um mehr als 3,5 Tonnen pro Jahr oder von Stickstoffoxiden um mehr als 14 Tonnen pro Jahr oder–Änderung der Treibhausgasemissionen um 10 000 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr
 

Wasser

  1. –Auswirkungen auf den ökologischen oder chemischen Zustand von Seen und Fließgewässern oder–Auswirkungen auf Menge und Qualität des Grundwassers
 

Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

  1. –Eingriffe in den Lebensraum im Hinblick auf die Verringerung des Hochwasserschutzes oder des Schutzes vor Muren und Lawinen, Veränderungen hinsichtlich der Produktion von schadstofffreien Lebensmitteln oder Eingriffe in Naturschutzgebiete oder–Zerschneidung eines großflächig zusammenhängenden Waldgebietes oder einer regionstypischen Landschaft oder–Zunahme der versiegelten Flächen um 25 ha pro Jahr
 

Energie oder Abfall

  1. –Änderung des Energieverbrauchs um mehr als 100 TJ pro Jahr oder–Änderung des Ausmaßes an gefährlichen Abfällen von mehr als 1 000 Tonnen pro Jahr oder des Ausmaßes an nicht gefährlichen Abfällen, die einer Beseitigung (Deponierung) zuzuführen sind, von mehr als 10 000 Tonnen pro Jahr.

Verwaltungskosten für

Verwaltungskosten für
Unternehmen

Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr

BürgerInnen und für Unternehmen

Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger

Mehr als 1 000 Stunden Zeitaufwand oder über 10 000 € an direkten Kosten für alle Betroffenen pro Jahr

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

 

Arbeitsmarkt

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

 

Europa-2020-Sozialzielgruppe

Mehr als 150 000 Personen der Europa-2020-Sozialzielgruppe (armutsgefährdete Personen, erheblich materiell deprivierte Personen und Personen in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität) sind betroffen

 

Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

  1. –Änderung der Anzahl der besetzten Pflichtstellen um mindestens 1 000 Stellen oder Änderung der Anzahl der als arbeitslos gemeldeten Menschen mit Behinderungen um mindestens 700 Personen
 

Pflegegeld

Mindestens 5% der BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz sind aktuell oder potenziell betroffen

Konsumenten-schutzpolitik

Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen

  1. –Mehr als 100 000 potenziell oder 5 000 aktuell betroffene KonsumentInnen pro Jahr oder–finanzielle Auswirkung von mehr als 500 000 € für alle KonsumentInnen oder mehr als 400 € pro Einzelfall bei mehr als 500 Personen pro Jahr
 

Konsumentenschutz-Einrichtungen

unmittelbare rechtliche oder organisatorische Auswirkungen auf Konsumentenschutz-Einrichtungen

 

Gesundheit und Sicherheit in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen

Zahl der Krankheitsfälle oder Unfälle mit einer zu erwartenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen

Kinder und Jugend

Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen

 

Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)

Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen

 

Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive

  1. –Finanzielle Auswirkungen von 1 Mrd. € über 10 Jahre an öffentlichen Ausgaben oder–es sind Strategien oder Entscheidungen mit Implikationen für die Lebensgestaltung auf mindestens 25 Jahre betroffen, insbesondere in der Fiskal-, Energie- oder Umweltpolitik

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Direkte Leistungen

  1. –Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung)–Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten
 

Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

  1. –Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist–Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist–Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist
 

Unbezahlte Arbeit

Mindestens 10 000 Betroffene

 

Öffentliche Einnahmen

  1. –Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr–Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten
 

Entscheidungsprozesse und ‑gremien

Jedenfalls bei der Neueinrichtung von Gremien oder Institutionen, oder wenn einer der folgenden Bereiche betroffen ist:

  1. –Gremien der Strategiebildung und strategischen Planung–Gremien, die für die Vergabe von Geldmitteln zuständig sind–Kontroll- und Leitungsgremien von Organisationen und Unternehmen (Aufsichtsräte, Vorstände, Kuratorien usw.),–Entscheidungspositionen und –gremien an Universitäten
 

Körperliche und seelische Gesundheit

Mindestens 1 000 Betroffene

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