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§ 13 END-VO 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Erfüllung der Standards

§ 13

Die in §§ 3 bis 6, 7 Abs. 1 bis 3 sowie §§ 10 bis 12 festgelegten Standards gelten als erfüllt, wenn sie vom Verteilernetzbetreiber in 95 % oder mehr der entsprechenden Fälle je Standard eingehalten werden.

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