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Anlage TT-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.12.2012

Anlage

Mindestanforderungen an die theoretische Ausbildung

Unterrichtsfächer

ECTS

SWS (Richtwert)

Anatomie

8

4

Physiologie

8

4

Bewegungslehre

8

4

Trainingslehre

8

4

Krankheitsbilder und Trainingstherapien (Indikationen, Kontraindikationen, Trainingstherapieziele, Trainingstherapieplanung, Geräte, Hilfsmittel, Unterstützung/Lagerung) insbesondere in folgenden Fachbereichen:

- innere Erkrankungen

- Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats

- Neurologie/Psychiatrie/Psychosomatik

20

10

(3)

(3)

(3)

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen und Berufspflichten

Berufe und Einrichtungen im Gesundheitswesen

(Fokus: im Bereich der Trainingstherapie tätige Gesundheitsberufe und für Trainingstherapie relevante Einrichtungen)

3

1,5

Erste Hilfe und Hygiene

3

1,5

Kommunikation und Motivation

(Fokus: Patienten/-innen, Angehörige, interdisziplinäres Team)

3

1,5

Gesamt

61

30,5

Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung

  1. 1.Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden Patienten/-innen mit Krankheitsbildern aus mindestens zwei der folgenden Fachbereiche therapiert bzw. behandelt, wobei auf einen Fachbereich mindestens 25% der gesamten praktischen Ausbildung zu entfallen hat:

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