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§ 2 Markscheideverordnung 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2013

Begriffsbestimmungen

§ 2.

Im Sinne dieser Verordnung bedeutet

  1. 1. Airborne Laserscanning: direkte Erfassung der topographischen Geländeoberfläche mit profilierenden oder scannenden Lasersensoren von Luftfahrzeugen aus;
  2. 2. Bergbaukartenwerk: die Gesamtheit der Risse, Karten und Pläne eines Bergbaues samt allen zugehörigen Unterlagen wie Aufnahmebücher, Aufnahmeskizzen, Vermessungsdaten und Berechnungsprotokolle;
  3. 3. Bergbaueigener Festpunkt: vom Bergbaubetrieb stabilisierter und eingemessener Festpunkt;
  4. 4. Bestandsplan: Darstellung des Bestandes nach erfolgter Vermessung;
  5. 5. Bohrung: die Gesamtheit der sich auf dem Bohrplatz befindenden Einrichtungen für die Herstellung eines Bohrloches samt den zum Bohrplatz führenden Verkehrswegen sowie den zu diesem hin und von ihm weg führenden Leitungen;
  6. 6. Feldleitungen: Leitungen in einem Erdöl- oder Erdgasfeld sowie in einem Sondenfeld eines Salzbergbaues mit Ausnahme der Sondenleitungen;
  7. 7. GDOP (Geometric Dilution of Precision): dimensionsloser Wert, der Auskunft über die Satellitenkonstellation gibt und ein Maß für die erreichbare Genauigkeit berechneter Positionen ist; der GDOP-Wert umschreibt die Güte der dreidimensionalen Koordinaten inklusive Uhrenoffset (Uhrenfehler);
  8. 8. Hauptnetz: durch vollständige Orientierung an Festpunkte der Landesvermessung angeschlossenes Lage- und Höhennetz;
  9. 9. Karte: eine geometrisch richtige Darstellung im Maßstab der Katastralmappe oder in einem kleineren Maßstab;
  10. 10. Markscheiderische Messung: eine Einzelmessung, die der Lösung einer markscheiderischen Aufgabe dient;
  11. 11. Maßstab der Katastralmappe: der Anlegemaßstab der Katastralmappe, das ist der Maßstab 1 : 1 000, 1 : 2 000 oder 1 : 5 000;
  12. 12. Nebenpolygonzug: Polygonzug, der in vollständiger Orientierung an das Hauptnetz anschließt;
  13. 13. Netzübersicht: eine Übersicht der bergbaueigenen Festpunkte, in der auch die Festpunkte der Landesvermessung und die Art der durchgeführten Anschlüsse der bergbaueigenen Festpunkte an die Festpunkte der Landesvermessung dargestellt sind;
  14. 14. Orientierungsvermessung: eine Vermessung zur Lage- und Richtungsübertragung für den Anschluss des ober- oder untertägigen Lagenetzes des Bergbaues an die Festpunkte der Landesvermessung oder an bergbaueigene Festpunkte;
  15. 15. PDOP (Positional Dilution of Precision): dimensionsloser Wert, der Auskunft über die Satellitenkonstellation gibt und ein Maß für die erreichbare Genauigkeit berechneter, dreidimensionaler Positionen ist;
  16. 16. Plan: eine geometrisch richtige ein- oder mehrmaßstäbliche Darstellung, die einem bestimmten technischen oder behördlichen Zweck oder Planungsaufgaben dient;
  17. 17. Riss: eine geometrisch richtige Darstellung im Maßstab der Katastralmappe oder in einem größeren Maßstab;
  18. 18. Satellitengestütztes Messverfahren: geodätisches Messverfahren, das künstliche Erdsatelliten zur dreidimensionalen Lagebestimmung nutzt;
  19. 19. Schnittriss: eine durch einen Vertikalschnitt durch die Tagesoberfläche und die darunter befindlichen Gebirgsschichten entstandene Darstellung in der Schnittebene (Profil);
  20. 20. Skizze: eine maßstabslose Zeichnung;
  21. 21. Sonde: die Gesamtheit der sich auf dem Sondenplatz befindenden Einrichtungen für die weitere bergbauliche Verwendung eines Bohrloches samt den zum Sondenplatz führenden Verkehrswegen sowie den von diesem weg und zu ihm hin führenden Leitungen;
  22. 22. Sondenleitungen: die vom Bohrloch einer Sonde weg oder zu diesem hin führenden Leitungen;
  23. 23. Stabilisieren: die dauerhafte Festlegung von Vermessungspunkten an der Tagesoberfläche oder unter Tage;
  24. 24. Tagbauvermessung: Vermessung, die der Lösung einer markscheiderischen Aufgabe, insbesondere der Erstellung des Bergbaukartenwerks für den Tagbau dient;
  25. 25. Terrestrisches Laserscanning: direkte Erfassung der topographischen Geländeoberfläche mit profilierenden oder scannenden Lasersensoren vom Boden aus;
  26. 26. Vermessung: die Gesamtheit der zur Lösung einer geodätischen oder markscheiderischen Aufgabe durchzuführenden Messungen;
  27. 27. Vollständige Orientierung: Orientierung nach Lage, Richtung und Höhe;
  28. 28. Zulage: graphische Erstdarstellung von Vermessungsergebnissen.

Schlagworte

Erdölfeld, Lagenetz

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2022

Gesetzesnummer

20008132

Dokumentnummer

NOR40144984

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