vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 55d Prüfungsordnung BMHS

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2018

10b. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“

Diplomarbeit

§ 55d.

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten

  1. 1. den Pflichtgegenstand „Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement“ oder
  2. 2. den Pflichtgegenstand „Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Soziologie“ oder
  3. 3. den Pflichtgegenstand „Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung“ oder
  4. 4. den Pflichtgegenstand gemäß Z 1, 2 oder 3 und einen zweiten Pflichtgegenstand.

Schlagworte

Reifeprüfung

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2018

Gesetzesnummer

20007846

Dokumentnummer

NOR40207395

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte