10b. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“
Diplomarbeit
§ 55d.
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
- 1. den Pflichtgegenstand „Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement“ oder
- 2. den Pflichtgegenstand „Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Soziologie“ oder
- 3. den Pflichtgegenstand „Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung“ oder
- 4. den Pflichtgegenstand gemäß Z 1, 2 oder 3 und einen zweiten Pflichtgegenstand.
Schlagworte
Reifeprüfung
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2018
Gesetzesnummer
20007846
Dokumentnummer
NOR40207395
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