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§ 1 Prüfungsordnung AHS

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2012

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich

§ 1

Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen, ausgenommen die als Sonderformen für Berufstätige geführten Schulen) und regelt die Durchführung der Reifeprüfung.

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