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§ 1 Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.4.2012

§ 1

Die Bundesministerin für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Verkauf von 40 Stück Kampfpanzern des Waffensystems Leopard 2A4 samt Zubehör um mindestens 14 862 500 €.

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