Begriff der immateriellen Anlagenwerte
§ 37
Immaterielle Anlagenwerte sind gemäß § 49 Abs. 2 BHV 2013 identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Begriff der immateriellen Anlagenwerte
§ 37
Immaterielle Anlagenwerte sind gemäß § 49 Abs. 2 BHV 2013 identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)