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§ 9 KostbeV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2012

Entgelte

§ 9

Alle in dieser Verordnung genannten Euro-Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die in § 4 genannten Euro-Beträge entsprechen den verbrauchsabhängigen Entgelten für mobile Datendienste.

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