Tarifwechsel
§ 8
Führt ein Teilnehmer einen Tarifwechsel durch, der sofort oder noch im laufenden Rechnungszeitraum aktiv wird, so ist mit Wirksamwerden des Tarifwechsels eine gesetzte automatische Sperre aufzuheben und die Entgeltstände für Einrichtungen gemäß dieser Verordnung beginnen neu zu laufen.
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