vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 7 BVergGVS 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2012

Dienstleistungsaufträge

§ 7

Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Aufträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind und deren Vertragsgegenstand Dienstleistungen im Sinne der Anhänge III (prioritäre Dienstleistungsaufträge) oder IV (nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge) sind.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte